Jugendschutz

Was bedeutet Jugendschutz ? 

Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) sollen Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (14 bis 17 Jahre) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien geschützt werden. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich ausschließlich an volljährige Personen, z.B. Gewerbetreibende, Veranstalter und deren Beschäftigte und nicht an Kinder und Jugendliche, da sie diejenigen sind, die es zu schützen gilt. Jugendschutz in der Öffentlichkeit: Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit, also an Orten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, wie zum Beispiel: Bars, Kneipen, Kinos, Volksfeste, Diskos, öffentliche Plätze usw. Für private Feiern gilt das Gesetz nicht. Weitere gesetzliche Regelungen, die den Jugendschutz betreffen, sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Strafgesetzbuch, im Waffengesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder zu finden.  

Die Jugendschutzbeauftragten der Hansestadt haben vielfältige Aufgaben:  Jugendschutzkontrollen in Kooperation mit der Polizei und dem Ordnungsamt auf Jahrmärkten und Großveranstaltungen, Vernetzungsarbeit: Kooperation mit verschiedenen Institutionen, Beteiligung an Gremien und Arbeitskreisen sowie Angebote in Schulen zum Thema „Jugendschutz“. 

Schulprojekt Jugendschutz


Jugendschutz geht alle an - Wir klären auf!

Wann darf ich in die Disco? Ist Shisha-Rauchen mit 16 okay? Warum bekomme ich keinen Glühwein? Und was ist eigentlich ein "Mutti-Zettel"?

Sie sind Lehrkraft oder Sozialarbeiter*in an einer weiterführenden Schule in und um Lüneburg? Und können sich vorstellen, Ihren Schülerinnen und Schülern das Jugendschutzgesetz näherzubringen? Dann sind Sie bei uns richtig.

In einem Vortrag mit interaktivem Quizanteil stellen wir unseren Schwerpunkt vor und erläutern grundlegende Fragen zum Thema Jugendschutz. Das Angebot ist auf eine Doppelstunde bzw. 90 Minuten ausgelegt. Ergänzend zur Präsentation nehmen die Schüler*innen mit Smartphone oder Tablet an einem Quiz teil und testen so spielerisch ihr Wissen.

Wer sind wir? Silke Saeed, Jugendschutzbeauftragte der Hansestadt und Alexander Pausch, Mitarbeiter der Jugendpflege

Für wen ist das Projekt? Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren / Jahrgangsstufe 7

Was benötigen wir? Beamer oder Whiteboard für die Präsentation, Internetzugang für das Online-Quiz

Wie kann man einen Termin vereinbbaren? Am einfachsten per Email an Silke Saeed: silke.saeed@stadt.lueneburg.de oder Alexander Pausch: alexander.pausch@stadt.lueneburg.de

 

Mobile Jugendarbeit
 

Neben den Einrichtungen als Anlaufstellen offener  Kinder- und Jugendarbeit setzt sich das Team der Jugendpflege im Rahmen von Entwicklungsförderung und Prävention auch für eine aufsuchende Kontaktaufnahme mit jungen Menschen ein. Dies gestaltet sich so, dass stadtteilübergreifend informelle "Jugendtreffpunkte" besucht werden. Den Fachkräften geht es hierbei weniger darum, mit erhobenem Zeigefinger als mit einer helfenden Hand aufzutreten, mit den jungen Menschen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen Räume zu erschließen. Der Begriff "Raum" kann sich hierbei sowohl wörtlich auf die Örtlichkeit (z.B. einen Spielplatz) als auch sinnbildlich auf Entfaltungsspielräume und soziale Netzwerke beziehen. Mobile Jugendarbeit ist lebensweltorientiert und setzt sich mit den Stärken und Bedarfen von sowohl Einzelnen als auch von Gleichaltrigengruppen (Cliquen) auseinander.

Ansprechpersonen (Route):
Jörg Mieth
04131 - 3093348
joerg.mieth@stadt.lueneburg.de

Silke Saeed
04131 - 3093403
silke.saeed@stadt.lueneburg.de

Alexander Pausch
04131 - 3094450
alexander.pausch@stadt.lueneburg.de

Nummer gegen Kummer
 


Brauchst du Rat und Hilfe?

Melde dich!

Ob Sorgen in Familie, Schule oder Partnerschaft: Es kann schon helfen, darüber zu sprechen.

Die Nummer gegen Kummer: Das Kinder- und Jugendtelefon erreichst du kostenfrei montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr unter 116111.

Der Allgemeine Soziale Dienst: Direkten Kontakt zum Jugendamt bekommst du unter der Nummer 04131-3093350
Montag bis Donnerstag 8:30-16:00 Uhr
Freitag 8:30-12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten erreichst du in Notfällen immer und überall die Polizei unter 110

Hilfe im Internet:

www.nummergegen.kummer.de
www.hilfefürdich.de
www.pilani.de

 

Film- und Fotoaufnahmen


Ihr seid unter 18 und habt vor, an Film-, Fernseh- oder Radioaufnahmen mitzuwirken oder in einer Theateraufführung aufzutreten?

In diesen Fällen gilt es, das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Der entsprechende Arbeitgeber (z.B. die Produktionsfirma) ist verpflichtet, ein Antragsformular vorzulegen, auf dem eine Stellungnahme oder auch Erlaubnis sowohl von euren Eltern, einem Kinderarzt, eurer Schule als auch einer zuständigen Behörde unterschrieben werden muss. Letztgenannte Stellungnahme erfolgt durch das Jugendamt, hier vertreten von unserem Bereich Jugendschutz.

Was ist also für ein sicheres Durchstarten zu tun?
Nachdem ihr das Okay (die Stellungnahmen) von eurer Schule und eurem Arzt bekommen habt, nehmt ihr mit uns Kontakt auf und wir arrangieren ein persönliches Kennenlernen (Eltern und Kind). Dabei klären wir gemeinsam, ob und wie ihr gut geschützt loslegen könnt.