Die Jugendpflege der Hansestadt Lüneburg unterstützt und fördert u.a. auch die freie Jugendhilfe vor Ort (Jugendarbeit der Jugendgruppen, -vereine und -verbände). Die Richtlinien zur Förderung gibt es hier. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten und die dazugehörigen Antragsformulare finden Sie im unteren Teil der Seite. Auch Familien, die Transferleistungen beziehen, können Unterstützung für Aktivitäten im Bereich Freizeit und Ferienerholung beantragen.
Die Hansestadt Lüneburg unterstützt darüber hinaus Familien mit geringem Einkommen bei der Teilnahme an Ferienfahrten und gewährt entsprechende Zuschüsse auf Antrag.
Für Fragen rund um das Thema "Förderung" steht Ihnen Claudia Burmester im Büro der Jugendpflege zur Verfügung:
Büro der Jugendpflege
Haagestraße 3D (Erdgeschoss, Büro 3), durch den Zwischengang bei der VHS durch bzw. direkt beim Parkplatz von Tschorn
21335 Lüneburg
claudia.burmester@stadt.lueneburg.de
04131 - 309-3356
Mo, Mi, Fr von 9-12 Uhr und Di, Do von 14-15:30 Uhr
WICHTIG: Für den Schriftverkehr, insbesondere die unten stehenden Anträge betreffend, benutzen Sie bitte folgende Postanschrift:
Hansestadt Lüneburg
Jugendpflege 5-221-3
Frau Burmester
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lübeburg
Antrag Ferienfahrten
Anmeldung Beihilfen für Jugendgruppen
Antrag Beihilfen Jugendgruppen
Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)
Anmeldung Förderung Jugendprojekte
Antrag Förderung Jugendprojekte
Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)
Anmeldung Förderung Freizeiten
Antrag Förderung Freizeiten
Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)
Anmeldung Förderung Seminar
Antrag Förderung Seminar
Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)
Anmeldung Förderung Internationale Begegnungen
Antrag Förderung Internationale Begegnungen
Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)
Anmeldung Förderung Aufwandsentschädigung
Antrag Förderung Aufwandsentschädigung
Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)
Anmeldung Förderung Ferientipps
Antrag Förderung Ferientipps
Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)