Jugendpflege
der Hansestadt Lüneburg

Nummer(n) gegen Kummer

Nummer(n) gegen Kummer


Brauchst du Rat und Hilfe?

Melde dich!

Ob Sorgen in Familie, Schule oder Partnerschaft: Es kann schon helfen, darüber zu sprechen.

Die Nummer gegen Kummer: Das Kinder- und Jugendtelefon erreichst du kostenfrei montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr unter 116111

Der Allgemeine Soziale Dienst: Direkten Kontakt zum Jugendamt bekommst du unter der Nummer 04131-3093350
Montag bis Donnerstag 8:30-16:00 Uhr, Freitag 8:30-12:00 Uhr


Außerhalb der Sprechzeiten erreichst du in Notfällen immer und überall die Polizei unter 110

Hilfe im Internet:

www.nummergegen.kummer.de
www.hilfefürdich.de
www.pilani.de

Jugendschutz

Jugendschutz


Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) sollen Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (14 bis 17 Jahre) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien geschützt werden. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich ausschließlich an volljährige Personen, z.B. Gewerbetreibende, Veranstalter und deren Beschäftigte und nicht an Kinder und Jugendliche, da sie diejenigen sind, die es zu schützen gilt.

Jugendschutz in der Öffentlichkeit:
Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit, also an Orten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, wie zum Beispiel: Bars, Kneipen, Kinos, Volksfeste, Diskos, öffentliche Plätze   usw. Für private Feiern gilt das Gesetz nicht.

Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol:
Da der Konsum von Tabak und Alkohol gesundheitsschädlich ist, regelt das Jugendschutzgesetz die Altersfreigabe für diese Waren.

Jugendschutz im Bereich Medien:
Das Jugendschutzgesetz legt fest, ab welchem Alter Jugendliche Zugang zu bestimmten Medien wie Kinofilmen, Videos, Computer- und Konsolenspielen erhalten dürfen.
Weitere gesetzliche Regelungen, die den Jugendschutz betreffen, sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Strafgesetzbuch, im Waffengesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder zu finden.

Jugendschutz in Lüneburg:
Die Jugendschutzbeauftragte der Hansestadt Lüneburg arbeitet auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes. Vor diesem Hintergrund hat sie vielfältige Aufgaben. Hierzu gehören unter anderem:
- Jugendschutzkontrollen in Kooperation mit der Polizei und dem Ordnungsamt  auf Jahrmärkten und Großveranstaltungen
- Vernetzungsarbeit: Kooperation mit verschiedenen Institutionen, Beteiligung an Gremien und Arbeitskreisen.
- Initiierung und Begleitung von Projekten
- Prüfung von Anträgen zur Beschäftigung Minderjähriger nach § 6 JArbSchG
- Elternabende zum Thema „Nutzung digitaler Medien“.
- Angebote in Schulen zum Thema „Jugendschutz“.

Film- und Fotoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen

Film- und Fotoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen


Ihr seid unter 18 und habt vor, an Film-, Fernseh- oder Radioaufnahmen mitzuwirken oder in einer Theateraufführung aufzutreten? Oder ihr plant, bei einem Modelcasting mitzumachen und schöne Fotos von euch bei einer Agentur aufnehmen zu lassen? In diesen Fällen gilt es, das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Der entsprechende Arbeitgeber (z.B. die Produktionsfirma) ist verpflichtet, ein Antragsformular vorzulegen, auf dem eine Stellungnahme oder auch Erlaubnis sowohl von euren Eltern, einem Kinderarzt, eurer Schule als auch einer zuständigen Behörde unterschrieben werden muss. Letztgenannte Stellungnahme erfolgt durch das Jugendamt, hier vertreten von unserem Bereich Jugendschutz.

 

Was ist also für ein sicheres Durchstarten zu tun?
Nachdem ihr das Okay (die Stellungnahmen) von eurer Schule und eurem Arzt bekommen habt, nehmt ihr mit uns Kontakt auf und wir arrangieren ein persönliches Kennenlernen (Eltern und Kind). Dabei klären wir gemeinsam, ob und wie ihr gut geschützt loslegen könnt.

Kontakt

Kontakt


Silke Saeed
Jugendschutz
Haagestraße 3D (Erdgeschoss, Büro 4)
21335 Lüneburg
04131 - 309-3403
silke.saeed@stadt.lueneburg.de